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Das BBZ ist staatliche anerkannter Jugendträger.
Unser Ziel ist es, diesen jungen Heranwachsenden Verantwortung, Werte und Empowerment zu vermitteln.

Definition
Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie

  • auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind,
  • gemeinnützige Ziele verfolgen,
  • aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind,
  • die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten,
  • auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist.

Das Gesetz im Wortlaut: § 75 SGB VIII Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

Generation Z – Eine Gruppe mit Potenzial
Junge Menschen haben viele Chancen. Als Menschen, die in einer Welt der stetigen Digitalisierung heranwachsen, stehen ihnen viele Wege offen.
Sie können viel über die heutige Gesellschaft erfahren und sie aktiv mitgestalten.
Werte wie Freundschaft, Vertrauen und Familie sind Aspekte die bei ihnen auf immer größere Anerkennung stößt.
Zudem ist Generation Z offener gegenüber anderen Kulturen, Meinungen und den Austausch mit diesen.

Kurzum: Jugendliche haben ein großes Potential – und unsere Aufgabe ist es, das zu fördern. 

Unsere Einrichtung Forum für Jugendarbeit ist ebenfalls als freier Jugendträger anerkannt. Dort steht vor allem das selbstständige Arbeiten der Jugendlichen im Vordergrund.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Forum für Jugendarbeit.