Unser Angebot „Begleiteter Umgang“ stellt das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt. In geschützten, kindgerechten Räumen fördern wir die essentielle Bindung zu beiden Elternteilen. Seit über 25 Jahren unterstützt unser multikulturelles Team aus erfahrenen Fachkräften Familien dabei, emotionale und soziale Bindungen zu stärken und zu bewahren. Wir begleiten sie auf dem Weg zu einer selbstbestimmten und verantwortungsvollen Gestaltung ihrer Besuchskontakte. Unsere Arbeit im begleiteten Umgang verkörpert unser Engagement für den Schutz von Kindern und die Stabilität von Familienstrukturen. Der begleitete Umgang bietet eine wertvolle Unterstützung in schwierigen Zeiten, indem er die Beziehung zwischen Eltern und
Kind stärkt und zugleich einen geschützten Raum für den Kontakt schafft. Wenn Risiken für das Kindeswohl bestehen, sorgt der beaufsichtigte Umgang für Sicherheit und Vertrauen. Diese Maßnahmen sind Ausdruck unserer Verantwortung gegenüber der nächsten Generation und tragen zur Stärkung der sozialen Strukturen in unserer Gesellschaft bei.
Unser Leistungsangebot im Begleiteten Umgang umfasst:
Auftragsklärung in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
Elterngespräche, sowohl gemeinsam als auch einzeln, mit dem Ziel, die elterliche Beziehung zu fördern und die Erziehungskompetenz zu stärken
Einzelgespräche mit dem Kind, um dessen Bedürfnisse und Perspektiven zu verstehen
Erstellung einer Umgangsvereinbarung zwischen den Eltern und den Umgangsbegleitern
Regelmäßige begleitete Umgänge, um eine stabile und kindgerechte Umgangssituation zu gewährleisten
Auswertung der Umgangskontakte zur kontinuierlichen Verbesserung des Prozesses
Förderung der eigenständigen Umgangsgestaltung mit beiden Elternteilen
Kontinuierliche Supervision, Fachgespräche und Fortbildungen, um eine qualitativ hochwertige Betreuung sicherzustellen
Unser Ansatz im Begleiteten Umgang zielt darauf ab, das Kindeswohl zu fördern, die Identitätsentwicklung des Kindes zu unterstützen und sichere, gewaltfreie Umgänge zu gewährleisten. Dabei legen wir großen Wert auf die Stärkung der elterlichen Kompetenzen, die Verbesserung der Kommunikation zwischen den Eltern und dem Kind sowie auf die Unterstützung beim Perspektivwechsel von der Paarebene zur Elternebene. Unsere Vernetzung mit anderen Diensten und Einrichtungen vor Ort trägt maßgeblich zur Qualität und Effizienz unserer Arbeit bei.
Rechtliche Grundlagen
Begleiteter Umgang basiert auf den gesetzlichen Grundlagen: § 1684 BGB: Ein Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. § 18 SGB VIII: Recht des Bürgers auf Beratung in Trennungs- und Scheidungsphasen sowie das Recht auf Unterstützung bei der Ausübung gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen. Begleiteter Umgang wird eingesetzt bei: hohem Konfliktpotential der Beteiligten schweren Loyalitätskonflikten des Kindes Elternentfremdung starken psychischen Beeinträchtigungen eines oder mehrerer Beteiligter Verdacht auf (sexuelle) Gewalt
Kontaktieren Sie uns: