Institut für Bildung und Soziale Arbeit

Schulbegleitung / Inklusions- / Integrationshilfe

Die uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist ein zentrales Leitmotiv unserer Arbeit im Bereich der Inklusions- und Integrationshilfen. Unsere schulische Begleitung wird mit höchster Sorgfalt und Professionalität durchgeführt, um sicherzustellen, dass jeder Schülerin eine optimale Unterstützung erfährt.

Voraussetzungen für die Schulbegleitung

Um eine Schulbegleitung in Anspruch zu nehmen, muss ein besonderer Förderbedarf vorliegen, der die Teilhabe am regulären Schulunterricht erschwert. Dies betrifft insbesondere Kinder und Jugendliche mit seelischen, körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen. Die Antragstellung erfolgt in der Regel über das zuständige Jugend- oder Sozialamt, das nach Prüfung des Einzelfalls die Notwendigkeit der Schulbegleitung bestätigt.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Individuelle Begleitung im Unterricht: Unterstützung der Schüler*innen im Klassenraum, um ihnen die aktive Teilnahme am Unterrichtsgeschehen zu ermöglichen.

  • Förderung sozialer Integration: Unsere Schulbegleiterinnen fördern gezielt die soziale Interaktion der Schülerinnen mit ihren Mitschüler*innen, um eine umfassende Teilhabe am Schulleben sicherzustellen.

  • Hilfestellung bei Alltagsaufgaben: Unterstützung bei organisatorischen und praktischen Aufgaben des Schulalltags, z. B. beim Anfertigen von Arbeitsblättern oder der Teilnahme an schulischen Aktivitäten.

  • Kooperation mit Lehrkräften: Enge Zusammenarbeit mit den Lehrkräften, um die individuellen Förderbedarfe der Schüler*innen bestmöglich zu berücksichtigen und die Lernumgebung entsprechend anzupassen.

Rechtliche Grundlagen

Unsere Leistungen basieren auf der rechtlichen Grundlage des § 4 SGB IX – Leistungen zur Teilhabe, in Verbindung mit verschiedenen Leistungsarten, wie der Teilhabe an Bildung und am Arbeitsleben. Darüber hinaus gelten für die Schulbegleitung auch Regelungen gemäß § 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, um sicherzustellen, dass Kinder mit besonderen Bedarfen die notwendige Unterstützung erhalten.

Zielsetzung

Unser Ziel ist es, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu fördern und Barrieren konsequent abzubauen, um ein inklusives Miteinander nachhaltig zu ermöglichen. Durch unsere Arbeit möchten wir Schüler*innen die bestmögliche Förderung bieten und ihnen die Chance geben, ihr volles Potenzial zu entfalten – sowohl im schulischen als auch im sozialen Kontext.

Antragstellung und Ansprechpartner

Die Antragstellung für eine Schulbegleitung erfolgt in der Regel über das zuständige Jugendamt oder Sozialamt. Unser Team steht Ihnen dabei unterstützend zur Seite, berät Sie im gesamten Prozess und sorgt dafür, dass die Bedarfe Ihres Kindes optimal berücksichtigt werden.